Sperrgut, Sonderabfall & Co.: Was in der Schweiz nicht in den Kehrichtsack gehört
By Das BinMinder-Team
Der Gebührensack ist in der Schweiz für fast alles der falsche Weg — aus Überzeugung und aus Kostengründen. Doch was macht man mit der alten Matratze, der defekten Waschmaschine oder den angebrochenen Farbtöpfen im Keller? Hier die wichtigsten Entsorgungswege jenseits des Kehrichtsacks.
Sperrgut: Marke drauf, Termin abwarten
Möbel, Matratzen, Teppiche und Skier sind Sperrgut. Je nach Gemeinde gibt es Sperrgut-Marken (am Schalter oder online erhältlich), fixe Abfuhrtermine oder eine Abholung auf Bestellung. Die Marke gut sichtbar am Stück befestigen und erst am Vorabend der Abfuhr an die Strasse stellen. Besser als wegwerfen: Brauchbares über Tutti, Ricardo oder Brockenstuben weitergeben — die Wiederverwendung ist in der Schweiz ausgeprägt und geschätzt.
Elektrogeräte: kostenlos zurück in den Handel
Alle Elektrogeräte — vom Toaster bis zum TV — können gratis in jedem Geschäft abgegeben werden, das vergleichbare Geräte verkauft, auch ohne Neukauf. Möglich macht das die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG), die beim Kaufpreis bereits enthalten ist. Grössere Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke nimmt der Händler bei der Lieferung eines Neugeräts mit. Vor der Abgabe von Handys und Laptops: Daten löschen und auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
Sonderabfälle: Das Sonderabfallmobil kommt zu Ihnen
- Farben, Lacke und Lösungsmittel: im Originalbehälter zum mobilen Sonderabfallsammelpunkt oder zur Sammelstelle der Gemeinde — niemals in den Abfluss oder den Kehricht.
- Motoröl und Chemikalien: gut verschlossen abgeben. Ein Liter Öl verschmutzt bis zu einer Million Liter Wasser.
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen: enthalten Quecksilber und gehören an die Leuchtmittel-Sammelstelle oder zurück in den Handel.
- Spraydosen und Gasflaschen: niemals in den Kehrichtsack — Explosionsgefahr im Sammelfahrzeug.
Medikamente: zurück in die Apotheke
Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente nehmen Apotheken und Drogerien kostenlos zurück. Nicht in die Toilette spülen und nicht in den Kehricht werfen — Wirkstoffe belasten das Abwasser und landen in Gewässern. Die leeren Blister und Faltschachteln dürfen Sie dagegen ganz normal trennen.
Batterien: Die kleinen Dinger mit der grossen Wirkung
Batterien und Akkus gehören in die Sammelbehälter im Detailhandel — nie in den Kehricht. Gerade Lithium-Akkus aus E-Bikes, Akkuschraubern oder E-Zigaretten können sich im Sammelfahrzeug entzünden; Pole vorsorglich mit Klebeband abdecken. Eingebaute Akkus bleiben am besten im Gerät, das ohnehin in den Handel zurückgeht.
Grünabfall und Holz: mehr als der Kompost
Grössere Mengen Gartenabfall, Äste und Strauchschnitt gehören nicht in den Grüngut-Container, sondern zur Grüngut-Sammelstelle der Gemeinde oder zum Werkhof. Behandeltes Holz — lackiert, lasiert oder imprägniert — ist wiederum ein eigener Fall und gehört je nach Gemeinde zum Sperrgut oder zur Sonderabfuhr; unbehandeltes Altholz dagegen oft zur Holzannahme der Sammelstelle.
Auch hier gilt: Die Brockenstube oder eine lokale Verschenk-Gruppe ist oft der schnellste und nachhaltigste Weg für noch brauchbare Gartenmöbel und Geräte.
Altmetall, Autobatterien und Spezialfälle
Grössere Metallteile nimmt der Metallhändler oder die Wertstoffsammelstelle — teils gegen Bezahlung. Autobatterien gehen zurück an Werkstatt oder Handel. Und für den sperrigen Kinderwagen, der noch gut ist: Die Brockenstube freut sich. Die Faustregel bleibt simpel: Was einen Wert hat oder gefährlich ist, gehört nicht in den Kehrichtsack.
Und damit die regelmässigen Abfuhren — Papier, Karton, Grüngut, Kehricht — nicht vergessen gehen, erinnert Sie BinMinder jeweils am Vorabend.